Rechtsprechung
BAG, 02.09.1987 - 5 AZR 519/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hausbrandkohle für Bergleute nach Zechenstillegung - Auslegung eines Sozialplans - Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile infolge einer Betriebsänderung - Veweisung eines Sozialplans auf Regelungen eines später geänderten Tarifvertrages - Ausschluß des Anspruchs durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 13.02.1980 - 2 Ca 540/79
- LAG Düsseldorf, 07.07.1980 - 10 Sa 475/80
- BAG, 02.09.1987 - 5 AZR 519/80
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 1066/77
Auslegung eines Sozialplans - Hausbrand
Auszug aus BAG, 02.09.1987 - 5 AZR 519/80
Betriebsvereinbarungen und damit auch Sozialpläne (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG) sind wie Gesetze zunächst nach ihrem Wortlaut, sodann nach dem Gesamtzusammenhang, weiter nach ihrem Sinn und Zweck sowie nach dem erkennbaren Willen der Beteiligten auszulegen (BAG ständig; vgl. statt vieler BAGE 27, 187, 191 f. = AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat, zu II der Gründe; BAGE 39, 102, 106 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979, zu III 3 b der Gründe).Das bedeutet: Sie sollten die Rechtsstellung behalten, die sie gehabt hätten, wenn die Beklagte die stillgelegte Zeche weiterbetrieben hätte (vgl. auch BAG Urteil vom 22. August 1979 - aaO, zu II 4 der Gründe).
Dieses Verfahren (vgl. dazu den vom Senat im Urteil vom 22. August 1979 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat - entschiedenen Fall) ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden (so ausdrücklich BVerfGE 73, 261, 271 f.).
- BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80
Sozialplan
Auszug aus BAG, 02.09.1987 - 5 AZR 519/80
Dieses Verfahren (vgl. dazu den vom Senat im Urteil vom 22. August 1979 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat - entschiedenen Fall) ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden (so ausdrücklich BVerfGE 73, 261, 271 f.). - BAG, 11.06.1975 - 5 AZR 217/74
Betriebsvereinbarungen - Auslegung
Auszug aus BAG, 02.09.1987 - 5 AZR 519/80
Betriebsvereinbarungen und damit auch Sozialpläne (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG) sind wie Gesetze zunächst nach ihrem Wortlaut, sodann nach dem Gesamtzusammenhang, weiter nach ihrem Sinn und Zweck sowie nach dem erkennbaren Willen der Beteiligten auszulegen (BAG ständig; vgl. statt vieler BAGE 27, 187, 191 f. = AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat, zu II der Gründe; BAGE 39, 102, 106 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979, zu III 3 b der Gründe). - BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79
Versetzung
Auszug aus BAG, 02.09.1987 - 5 AZR 519/80
Betriebsvereinbarungen und damit auch Sozialpläne (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG) sind wie Gesetze zunächst nach ihrem Wortlaut, sodann nach dem Gesamtzusammenhang, weiter nach ihrem Sinn und Zweck sowie nach dem erkennbaren Willen der Beteiligten auszulegen (BAG ständig; vgl. statt vieler BAGE 27, 187, 191 f. = AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat, zu II der Gründe; BAGE 39, 102, 106 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979, zu III 3 b der Gründe). - BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 483/74
Betriebsrat- rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht
Auszug aus BAG, 02.09.1987 - 5 AZR 519/80
Betriebsvereinbarungen und damit auch Sozialpläne (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG) sind wie Gesetze zunächst nach ihrem Wortlaut, sodann nach dem Gesamtzusammenhang, weiter nach ihrem Sinn und Zweck sowie nach dem erkennbaren Willen der Beteiligten auszulegen (BAG ständig; vgl. statt vieler BAGE 27, 187, 191 f. = AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat, zu II der Gründe; BAGE 39, 102, 106 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979, zu III 3 b der Gründe).
- BAG, 06.12.1989 - 5 AZR 618/88
Hausbrandkohle: Anspruch auf Energiebeihilfe mangels Verwendung für Kohle
Nachdem das Urteil des Senats vom 2. September 1987 (- 5 AZR 519/80 -) bekannt geworden war, beantragte der Kläger unter dem 6. Oktober 1987 die Fortsetzung des Verfahrens und verlangte nunmehr mit Schriftsatz vom 8. Februar 1988 Barabgeltung seines Deputatkohlenanspruchs für die Bezugsjahre 1979/80 bis 1986/87 sowie künftige Energiebeihilfe ab dem Bezugsjahr 1987/88.Gemeint sind damit einmal die von der Stillegung betroffenen Arbeitnehmer, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Stillegungsmaßnahmen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden und im Zeitpunkt der Stillegung "ausgeschiedene Belegschaftsmitglieder" sind (vgl. Senatsurteil vom 2. September 1987 - 5 AZR 519/80 -, zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 27.11.1991 - 5 AZR 167/91
Energiebeihilfe statt Hausbrandkohle
Dieser Sozialplan allein kann jedoch als Anspruchsgrundlage nicht herangezogen werden: danach werden die Ansprüche lediglich "im Rahmen der tariflichen Bestimmungen" sichergestellt, d. h., die im Tarifvertrag vorgesehenen Leistungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein (vgl. Senatsurteil vom 2. September 1987 - 5 AZR 519/80 -, n. v.). - BAG, 27.11.1991 - 5 AZR 635/90 Die "Sicherstellung" der ausgeschiedenen Arbeitnehmer habe in Form einer dynamischen Verweisung erfolgen sollen? sie sei deshalb von einem Verbandsaustritt und Branchenwechsel des Arbeitgebers unberührt geblieben (vgl. Senatsurteile vom 2. September 1987 - 5 AZR 519/80 - und vom 6. Dezember 1989 - 5 AZR 618/88 -;, jeweils nicht veröffentlicht).
Ein Anspruch folgt daher nicht allein aus dem Sozialplan, sondern richtet sich nach den jeweils maßgeblichen Tarifvorschriften (vgl. Senatsurteil vom 2. September 1987 - 5 AZR 519/80 - unveröffentlicht).